In unserem Blog informieren wir Amazon-Verkäufer:innen regelmässig über die wichtigsten Neuigkeiten zu Richtlinien, Tools und Programmen auf dem Amazon Marktplatz. So bleiben Sie über Verkaufen bei Amazon stets auf dem Laufenden.
Reduzierung der Gebühren für Versand durch Amazon für kleine Übergrößen (Inland und paneuropäischer Versand)
Wir senken die Versandgebühren für Versand durch Amazon im Inland und beim paneuropäischen Versand um bis zu 1,60 £ bzw. 1,87 € für Produkte in kleiner Übergröße in unseren Stores im Vereinigten Königreich, in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien. Mit geringeren Gebühren möchten wir Ihnen dabei helfen, Kunden eine größere Auswahl an Produkten in kleiner Übergröße anzubieten. Mehr lesen.
Umsatzsteuer-Services bei Amazon wird zum 31. Oktober 2024 eingestellt
Nach sorgfältiger Prüfung haben wir entschieden, das Programm „Umsatzsteuer-Services bei Amazon“ zum 31. Oktober 2024 einzustellen. Wir wollen Sie bei Ihren Umsatzsteuerverpflichtungen unterstützen und arbeiten an einem verbesserten Programm für 2025. Mehr lesen.
Gebühr für digitale Dienstleistungen ab dem 1. Oktober
Am 1. Oktober 2024 werden wir für die Steuern für digitale Dienstleistungen, die von den Regierungen des Vereinigten Königreichs, Frankreichs, Italiens, Spaniens und Kanadas erhoben werden, eine Gebühr einführen. Mehr lesen.
Neues Kontaktformular für Beschwerden zu Amazon Payments-Services
Wir wissen, dass Sie sich auf die geregelten Zahlungsdienste verlassen, die wir über Amazon Payments-Services anbieten. Manchmal kommt es dabei zu Problemen. Um Beschwerden in Zusammenhang mit Zahlungen zu vereinfachen, haben wir ein neues Kontaktformular eingeführt. Mehr lesen.
Entfernen von nicht verkaufbarem „Versand durch Amazon“-Lagerbestand nach 23 Tagen
Wir aktualisieren unsere Richtlinie zu den erforderlichen Remissionen von Lagerbestand mit Versand durch Amazon, um mehr Platz für Ihre Produkte zu schaffen und Lagergebühren zu sparen. Ab dem 16. September 2024 werden wir nicht verkaufbaren Lagerbestand nach einer Frist von 23 statt 30 Tagen entfernen oder spenden, wenn Sie die automatischen Einstellungen für nicht verkaufbaren Lagerbestand im Vereinigten Königreich oder in der EU nicht aktiviert haben. Mehr lesen.
Aktualisierung der Bestimmung der Umsatzsteuer in der EU nach Niederlassung
Wir haben vor Kurzem unsere Methoden des Umsatzsteuer-Berechnungsservices in Europa für B2B-Verkäufe aktualisiert. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Umsatzsteuer auf der Grundlage Ihres Niederlassungslandes korrekt angewendet wird. Ab dem 11. September 2024 haben Informationen, die Sie von der zuständigen Steuerbehörde erhalten haben, etwa die Adresse oder das Format Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Vorrang vor der registrierten Geschäftsadresse, die Sie zur Bestimmung Ihres Niederlassungsstatus angeben (für das Vereinigte Königreich, Spanien oder Italien). Mehr lesen.
Laden Sie 3D-Modelle hoch, um Konversionsraten zu erhöhen
Verkäufer mit einer registrierten Marke können jetzt 3D-Modelle zu Produktangeboten hochladen, um Produkte aus allen Winkeln zu präsentieren und Kunden weitere Informationen zu geben, die zur Steigerung der Verkäufe beitragen können. Produktkategorien wie z. B. Haushalt, Möbel, Elektronik, Schuhe und Brillen unterstützen derzeit 3D-Inhalte. Mehr lesen.
Neue maximale Laufzeit von Coupons
Am 5. September 2024 ändert sich die maximale Laufzeit für drei verschiedene Arten von Coupons von 90 Tagen wie folgt: standard-coupons: 30 Tage, coupons für Nachbestellungen: 180 Tage, and Spar-Abo-Coupons: 365 Tage. Mehr lesen.
Weisen Sie Ihre Compliance auf der Seite „Verkäuferleistung“ nach
Wenn Sie Nicht-Lebensmittel in unseren Stores in der EU verkaufen, können Sie jetzt Ihre Compliance mit der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) auf der Seite „Verkäuferleistung“ nachweisen. Mehr lesen.
EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (tritt am 30. Dezember 2024 in Kraft)
Am 30. Dezember 2024 werden durch die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte neue regulatorische Anforderungen eingeführt. Die Verordnung soll verhindern, dass der Konsum von Produkten innerhalb der EU zur weltweiten Entwaldung und Walddegradierung beiträgt. Betroffen sind unter anderem Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Naturkautschuk und Holz. Betroffen sind auch Produkte wie Bücher, Druckerpapier, Holzmöbel, Schokolade und Kaffeebohnen. Mehr lesen.
Wir wünschen allen Amazon Verkäufer:innen weiterhin viel Erfolg!
Edith Ramoser


